Unklares Wahlrecht in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird am 27. September neben der Bundestagswahl auch der Landtag neu gewählt. Hierbei könnte es jedoch zu Problemen kommen, weil eine Partei - in diesem Fall die CDU - in den Umfragen deutlich unter 50% der Stimmen prognostiziert wird, sie jedoch große Chancen auf sehr viele Direktmandate in diesem Land hat. Die Chance auf Überhangmandate, also dass die CDU mehr Direktmandate gewinnt als ihr laut Parteistimmen zustehen, ist auch deshalb in SH so groß, weil dort - anders als bei der Bundestagswahl - die Direkt- und Listenmandate nicht 1:1 verteilt sind, sondern auf 40 Direktmandate nur 29 Listenmandate kommen.
Das große Problem: in SH gibt es - anders als im Bund - eine Ausgleichsregelung, das heißt wenn die CDU Überhangmandate gewinnen kann, so werden die anderen Parteien Ausgleichsmandate erhalten. Allerdings gibt es, wie wahlrecht.de schreibt, zu den entsprechenden Passagen im Gesetzestext unterschiedliche Deutungen, die auch von Gerichten - auf anderen Ebenen - in der Vergangenheit unterschiedlich bewertet wurden. Die entsprechenden Passagen könnten dabei eine erhebliche Auswirkung auf die Sitzverteilung im Landtag haben.
Möglicherweise steht daher am Wahlabend noch gar nichts fest, und ein Gericht muss darüber entscheiden wer letztlich regiert.
Umstrittene Ausgleichsmandate können Schleswig-Holstein-Wahl entscheiden

