Dies ist mir ein wirklich wichtiges Anliegen. Wer von ihnen, meine liebe Leserschaft, regelmäßig die Presse verfolgt, der wird es vermutlich bereits wissen. Für alle anderen hier der Hinetrgrund: unser Wahlsystem ist ungültig. Es ist nicht Verfassungskonform! Und das ist keinesfalls Populismus, wie man es in einem Blog vielleicht gelegentlich erwarten würde, sondern die Richter in Karlsruhe selbst haben dies höchst richterlich festgestellt. Grund ist das sogenannte “negative Stimmgewicht”.
Es bedeutet, dass - rein Mathematisch - es in manchen Situationen für eine Partei von vorteil sein kann, möglichst wenige Zweitstimmen zu bekommen. Das wiederspricht aber dem demokratischen Gedanken unseres Wahlgesetzes: denn gerade diese “zweite” Stimme ist ja bekanntlich die entscheidente. Eine Änderung ist daher fällig, und sie wird die “Überhangmandate” in ihrer jetzigen Form abschaffen müssen.
Gut, Karlsruhe hat also entschieden. Freilich soll man so wichtige Änderungen wie das Wahlgesetz nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln. Das war auch den Richtern klar, und daher haben sie Zeit gegeben - viel Zeit, bis Juni 2011 - die Wahl in diesem Jahr kann also nach dem alten Gesetz stattfinden. Andererseits wurde das Urteil bereits letztes Jahr gefällt - anderthalb Jahre wären mehr als Genug Zeit gewesen, das Wahlrecht zu ändern. Und selbst jetzt noch wird von einigen Parlamentariern versucht, dies vor der Bundestagswahl im September zu schaffen.
Und hier mein ganz deutlicher Appell: ÄNDERT DAS WAHLRECHT VOR SEPTEMBER!!!!
Es wurde festgestellt dass das derzeitige Wahlrecht verfassungswiedrig ist - wie bitte soll eine kommende Bundesregierung vier Jahre regieren, wenn die ganzen vier Jahre hindurch die Opposition, die Medien, die Blogger [;-)] usw. usf. bei jeder passenden Gelegenheit sagen: “Pah, ihr seid ja eigentlich gar nicht gewählt”, “Alles beruht doch auf ungültigen Wahlen” und so weiter. Nicht dass diese Argumente wirklich stark wären, auch das bisherige Gesetz funktioniert. Aber es wäre eben doch ein dicker Makel, der einfach unnötig, und in meinen Augen - in der derzeitige Vertrauenskrise - auch etwas fahrlässig wäre.
Die Grünen haben einen Änderungsvorschlag eingebracht, die SPD will das Wahlgesetz ändern. Die Linken würden wohl auch mitmachen - im Prinzip eine ausreichende Mehrheit. FDP und Union lehnen die Änderung derzeit ab. Die Positionen sind nicht ganz uneigennützig: das derzeitige System würde Schwarz/Gelb wohl bevorzugen. Der Wahrheit halber muss man aber zugeben, in den letzten Jahren hat das System SPD und Grünen genutzt, und damals sind sie eher nicht durch Änderungsvorschläge aufgefallen. Wie dem auch sei: auch in Union und FDP mehren sich aber die Stimmen, die eine Änderung wollen - und vielleicht wird es ja doch noch was.
Wenn schon, denn schon!
Das Wahlgesetz muss also geändert werden. Und da sage ich: wenn schon, denn schon: egal ob jetzt noch oder dann im nächsten Jahr, bitte dann aber auch gleich ganz richtig. Und zwar: übernehmt doch bitte einen Teilaspekt aus dem wunderbaren bayrischen Wahlsystem, welches nämlich dem Wähler die Möglichkeit gibt, innerhalb einer Liste Kandidaten “nach oben” zu wählen. Dieses System ist viel demokratischer als unser derzeitiges Direktkandidaten-System, denn nur so kann der Wähler wirklich Einfluss darauf nehmen, wer da aus einer Partei ins Parlament kommt!
Kandidaten werden von den Parteien auf “Aussichtsreiche” Listenplätze gewählt. Dies geschieht jetzt schon, und ist auch nach dem bayrischen System der Fall. Beispiel: bei der letzten Bayernwahl waren manche Politiker der Freien Wähler gar nicht erfreut, plötzlich eine neue prominente Kandidatin bekommen zu haben (Gabriele Pauli). Prompt wurde sie auf den - nach Bundeswahlgesetz für eine Kleinpartei relativ unsicheren - achten Platz auf der Bezirksliste Mittelfranken gewählt. Anders gesagt: man wollte sie nicht im Landtag haben. Nach dem Bundeswahlgesetz hätte sie als Direktkandidatin eine Chance gehabt, und sie ist auch angetreten, allerdings hatte sie gegen Günter Beckstein keine Chance - und auch Bundesweit haben es z.B. bei der letzten Wahl nur 4 Kandidaten von Kleinparteien geschafft, einen Wahlkreis zu gewinnen - davon alleine drei der Linken, und die sind im Osten eigentlich keine Kleinpartei. Fairerweise haben also nur die Grünen einen einzigen der 299 Wahlkreise gewonnen, 298 gingen an die “Üblichen verdächtigen”. Zurück zur Bayernwahl - Beckstein gewann also den Sitz direkt, Frau Pauli ging leer aus - nach Bundeswahlgesetz wäre dass das Ende der Geschichte. Nicht so in Bayern! Die Wähler im ganzen Bezirk - auf Bundesebene wäre dies das ganze Bundesland - konnten ihre Stimme Frau Pauli geben, und sie so gegen den Willen der Freien Wähler nach oben boxen! Sie bekam die meisten Stimmen, überholte sogar ihren Parteivorsitzenden Aiwanger, und zog in den Landtag ein. Sie ist prominent und beliebt, beste Vorraussetzungen für einen Wahlkampf, und dennoch hate sie den Einzug wohl nur diesem ausergewöhnlich demokratischen Wahlgesetz in Bayern zu verdanken! Bitte auch für den Bundestag, dieses Gesetz! Eine kleine Schlussbemerkung: wie viele Politikinteressierte in Deutschland, habe auch ich mich bei der letzten Bayernwahl über den verlust der absoluten CSU-Mehrheit - und damit folgender “Demokratisierung” - gefreut. Dennoch muss ich zugeben: unter diesem Wahlgesetz ist es möglich, auch unter sehr großzügigen Mehrheiten Demokratie zu wahren, denn absolute Mehrheit hin oder her: eine Partei hat nie die Macht ihre Abgeordneten nach gutdünken zu bestimmen - wie es in anderen Ländern, auch bei Parteien mit viel geringeren Stimmanteilen, gang und gäbe ist. Hut ab, von Bayern lernen heißt - naja, sagen wir ein bisschen mehr Wahlfreiheit lernen.